Arzt-Haftungsrecht – ein diffiziles Thema

Rechtsanwalt Markus Hartmann gestaltete das Thema trotz des erheblichen fachlichen Umfanges „verdaulich“ auch für die Nicht-Juristen. Seine Expertise beeindruckte die Zuhörer, ist doch Hartmann seit mehreren Jahren ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet. Er betreut Patienten ebenso wie Ärzte und Krankenhäuser. 2013 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. Durch anschauliche Beispiele machte er deutlich, dass die Frage von Verschulden und Haftung im Verhältnis Arzt/Patient eine nicht nur rechtlich schwierige ist.  Applaus und Weinpräsent waren hochverdient.